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   LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16   

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https://dejure.org/2017,24402
LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16 (https://dejure.org/2017,24402)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.04.2017 - 14 Sa 810/16 (https://dejure.org/2017,24402)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. April 2017 - 14 Sa 810/16 (https://dejure.org/2017,24402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs. 2 TzBfG, § 242 BGB, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 242 BGB
    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung gem. § 14 II TzBfG ist die Konstellation, in der der Arbeitnehmer zunächst sachgrundlos befristet bei einem Unternehmen als Leiharbeitnehmer eingestellt war und sodann sachgrundlos befristet bei ...

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § ... 14 Abs. 2 TzBfG, § 242 BGB, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, §§ 8 Abs. 2 ArbGG, 511 Abs. 1 ZPO, 64 Abs. 2c ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 517, 519, 520 ZPO, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbsatz 1 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 2; BGB § 242
    Rechtsmissbräuchlichkeit der sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers zunächst beim Arbeitnehmerverleiher und alsdann beim Entleiher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung nach Übernahme eines Leiharbeitnehmers zulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16
    (1) Das Arbeitsgericht stellt zutreffend dar, dass die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten gerade auch gegen § 242 BGB verstoßen kann, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber im bewussten und gewollten Zusammenwirken aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehene Befristungsmöglichkeit hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 712/13 - BAGE 154, 196; 19; BAG 4. Dezember 2013 -7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371; BAG 19. März 2014 -7 AZR 527/12 - NZA 2014, 840).

    Der Arbeitnehmer genügt seiner diesbezüglichen Darlegungslast zunächst, wenn er einen Sachverhalt vorträgt, der die Missbräuchlichkeit der Befristung nach § 242 BGB indiziert (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 290/12 ) NZA 2014, 840 [BAG 19.03.2014 - 7 AZR 527/12] ).

    Insoweit ist zu beachten, dass der Gesetzgeber sich im Rahmen der sachgrundlosen Befristung in § 14 Abs. 2 TzBfG gerade dafür entschieden hat, für die Frage der Vorbeschäftigung auf den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragsarbeitgeber abzustellen und nicht auf eine Tätigkeit für den Betriebsinhaber oder -träger (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - BAGE 120, 34; BAG, 19. März 2014 - 7 AZR 527/12 - NZA 2014, 840).

  • LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16
    Insoweit hat sich das Arbeitsgericht der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15) angeschlossen, die in einem vergleichbaren Fall ergangen ist.

    Hinsichtlich der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15), auf die sich das Arbeitsgericht gestützt hat, rügt der Kläger, soweit dieses verlange, dass der Arbeitnehmer nachweise, dass Entleihunternehmen und Vorarbeitgeber bereits beim Vertragsschluss zwischen Arbeitnehmer und Vorarbeitgeber rechtsmissbräuchliches Vorgehen geplant haben, seien die Anforderungen zu hoch angesetzt.

    Die Kammer schließt sich insofern den Ausführungen des Arbeitsgerichts zur nicht ausreichend erfolgten Darlegung von Indizien für einen Rechtsmissbrauch durch den Kläger unter dessen Bezugnahme auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15) ausdrücklich an und macht sich diese zu eigen, § 69 Abs. 2 ArbGG.

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16
    (1) Das Arbeitsgericht stellt zutreffend dar, dass die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten gerade auch gegen § 242 BGB verstoßen kann, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber im bewussten und gewollten Zusammenwirken aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehene Befristungsmöglichkeit hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 712/13 - BAGE 154, 196; 19; BAG 4. Dezember 2013 -7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371; BAG 19. März 2014 -7 AZR 527/12 - NZA 2014, 840).

    Der Arbeitnehmer genügt seiner diesbezüglichen Darlegungslast zunächst, wenn er einen Sachverhalt vorträgt, der die Missbräuchlichkeit der Befristung nach § 242 BGB indiziert (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 290/12 ) NZA 2014, 840 [BAG 19.03.2014 - 7 AZR 527/12] ).

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16
    (1) Das Arbeitsgericht stellt zutreffend dar, dass die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten gerade auch gegen § 242 BGB verstoßen kann, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber im bewussten und gewollten Zusammenwirken aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehene Befristungsmöglichkeit hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 712/13 - BAGE 154, 196; 19; BAG 4. Dezember 2013 -7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371; BAG 19. März 2014 -7 AZR 527/12 - NZA 2014, 840).

    Entscheidend ist im Rahmen des § 14 Abs. 2 TzBfG, ob der Arbeitgeber sich durch die Befristungsabrede Vorteile verschafft, die durch den Zweck der Vorschrift nicht vorgesehen sind (BAG 24. Februar 2016 -7 AZR 712/13 - BAGE 154, 196).

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16
    Besteht der Zweck des Arbeitgeberwechsels allein darin, dass die verbundenen Arbeitgeber eine nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht mehr zulässige sachgrundlose Befristung mit demselben Arbeitnehmer erreichen wollen, kann sich der unredliche Vertragspartner auf solche eine Befristung nicht berufen (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - NZA 2015, 1507; BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128).
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16
    Ansonsten erfolgt der Arbeitgeberwechsel nämlich nicht, wie für die Annahme von Rechtsmissbrauch erforderlich, ausschließlich, um über die gesetzlich vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus eine sachgrundlose Befristung vereinbaren zu können (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 -Juris).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16
    Insoweit ist zu beachten, dass der Gesetzgeber sich im Rahmen der sachgrundlosen Befristung in § 14 Abs. 2 TzBfG gerade dafür entschieden hat, für die Frage der Vorbeschäftigung auf den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragsarbeitgeber abzustellen und nicht auf eine Tätigkeit für den Betriebsinhaber oder -träger (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - BAGE 120, 34; BAG, 19. März 2014 - 7 AZR 527/12 - NZA 2014, 840).
  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 452/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16
    Besteht der Zweck des Arbeitgeberwechsels allein darin, dass die verbundenen Arbeitgeber eine nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht mehr zulässige sachgrundlose Befristung mit demselben Arbeitnehmer erreichen wollen, kann sich der unredliche Vertragspartner auf solche eine Befristung nicht berufen (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - NZA 2015, 1507; BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128).
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